
Datenschutz
I. Datenschutzhinweise
Sehr geehrter Besucher unserer Internetseite,
wir möchten Sie darüber informieren, dass beim Besuch unserer Website personenbezogene Daten erhoben werden. Zu den personenbezogenen Daten gehören alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Nutzerverhalten).
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Allgemeines:
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Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Daten werden von uns gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, ab dem 25.05.2018 insbesondere nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden: DSGVO genannt) sowie den landesspezifischen Datenschutzbestimmungen „verarbeitet“. „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
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Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere über die Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten bei Ihrem Besuch unseres Internetauftritts und Nutzung unserer Angebote und Dienste sowie der entsprechenden Rechtsgrundlagen der einzelnen Verarbeitungsvorgänge. Darüber hinaus erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung welche Rechte Ihnen hinsichtlich der Datenverarbeitung zustehen.
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
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Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Haftung sowie Garantie auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte fremder Anbieter können wir nicht übernehmen.
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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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1. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen:
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Für den Datenschutz ist in unserer Praxis verantwortlich:
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Dr. med. Yilmaz Cakir
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Carl-Duisberg-Str. 129, 45772 Marl
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Kontaktdaten (Tel.: 02365 22164, Fax: +49 (0) 2365-23358, info@praxis-dr-cakir.de)
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2. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles:
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Unsere Website dient ausschließlich der Bereitstellung von Informationen über unsere Praxis, unser Behandlungsspektrum und therapeutische Möglichkeiten bei verschiedenen Erkrankungen. Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert
Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
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IP-Adresse des Nutzers
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Datum und Uhrzeit der Anfrage sowie Zeitzone
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Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
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Website, von der die Anforderung kommt
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Art des Browsers sowie dessen Sprache und Version
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Betriebssystem
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Zugriffstatus/http-Statuscode
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Übertragene Datenmenge
Die Daten werden in Logfiles unseres Systems gespeichert. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, damit Sie unsere Website angezeigt bekommen und auf ihr navigieren können. Rechtsgrundlage für die Erhebung und vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6
Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Löschung dieser Daten erfolgt, wenn diese nicht mehr zur Bereitstellung der Website erforderlich sind bzw. die jeweilige Sitzung beendet ist.
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Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um die Nutzung der von Ihnen abgerufenen Internetseiten überhaupt zu ermöglichen, zu statistischen Zwecken, zur Verbesserung unseres Internetangebots und zur Sicherheit vor rechtswidrigen Cyberangriffen sowie um Rechtsansprüche auszuüben, geltend zu machen oder abzuwehren. Ihre IP-Adresse wird nur so lange gespeichert, wie es notwendig ist, um gegebenenfalls Rechtsansprüche auszuüben, geltend zu machen oder abzuwehren und um mögliche Cyberangriffe zu verteidigen und den Strafverfolgungsbehörden die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen.
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Die vorstehend angegebenen Daten werden getrennt von sämtlichen personenbezogenen Daten, welche Sie uns bei einem Besuch unserer Internetseiten und/oder der Inanspruchnahme einer Leistung bzw. Dienstes mitteilen, verarbeitet und keinesfalls zusammengeführt.
Diese vorstehend beschriebene Datenverarbeitung hat ab dem 25.05.2018 ihre Rechtsgrundlage in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO zur Durchführung erforderlicher vorvertraglicher Maßnahmen, um Ihnen die Nutzung der von Ihnen abgerufenen Internetseiten zu ermöglichen. Soweit die vorstehenden Daten zu statistischen Zwecken, zur Verbesserung unseres Internetangebots, zur Sicherheit vor rechtswidrigen Cyberangriffen, oder um Rechtsansprüche auszuüben, geltend zu machen oder abzuwehren, verarbeitet werden, erfolgt dies ab dem 25.05.2018 auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO. Unser berechtigtes Interesse für diese Datenverarbeitung liegt in der Auswertung der Daten zur Verbesserung unseres Internetangebots, um gegebenenfalls Rechtsansprüche auszuüben, geltend zu machen oder abzuwehren und darin, unsere Systeme vor rechtswidrigen Cyberangriffen zu schützen und gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden eine Strafverfolgung zu ermöglichen.
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3. Ihre Rechte hinsichtlich der bei uns über Sie gespeicherten Daten:
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Sie haben nach der DSGVO die folgenden Rechte hinsichtlich der von uns über Sie verarbeiteten personenbezogenen Daten:
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Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
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Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
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Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
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4. Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der von uns angebotene Dienste und/oder Leistungen:
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Personenbezogene Daten werden von uns nur dann verarbeitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder sofern Sie in die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.
Soweit Sie die von uns auf unserem Internetauftritt angebotenen Dienste und Leistungen, wie etwa die Bestellung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen, Bestellung von Gutscheinen oder Newsletter in Anspruch nehmen wollen, ist es nötig, dass Sie dazu weitere personenbezogene Daten angeben. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die vorstehenden Zwecke ab dem 25.05.2018 auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO um einen Vertrag mit Ihnen zu erfüllen oder zur Durchführung erforderlicher vorvertraglicher Maßnahmen, welche auf Ihrer Anfrage erfolgen. Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besteht demnach etwa darin, Anfragen zu bearbeiten, Ihnen bestellte Waren zu liefern, die gewünschte Dienstleistung zu erbringen, eine Gutscheinbestellung abzuwickeln oder Ihnen den von Ihnen gewünschten Newsletter zuzusenden oder Ihnen eine Nutzung unserer Blog und Kommentarfunktionen zu ermöglichen. Ohne die Angabe der personenbezogenen Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen und die angebotene Dienste und Leistungen nicht erbringen.
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Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten zu dem Zweck, um gegebenenfalls Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis auszuüben, geltend zu machen oder abwehren zu können und gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Die vorstehende Datenverarbeitung erfolgt ab dem 25.05.2018 auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO bzw. teilweise auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, welcher wir unterliegen. Unser berechtigtes Interesse für diese Datenverarbeitung liegt darin, gegebenenfalls Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis ausüben, geltend zu machen oder abwehren zu können und gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden eine Strafverfolgung zu ermöglichen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zudem zu dem Zweck um unseren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Die Rechtsgrundlage für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist ab dem 25.05.2018 in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO normiert.
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Ihre Daten werden zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung erforderlicher vorvertraglicher Maßnahmen, welche auf Ihrer Anfrage erfolgen, ggf. an uns unterstützende Dienstleister weitergegeben, die wir selbstverständlich sorgfältig ausgewählt haben. Dabei kann es sich um technische Dienstleister oder uns beim Versand bzw. der Zahlungsabwicklung oder der Buchhaltung unterstützende Dienstleister handeln. Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an uns unterstützenden Dienstleister erfolgt ab dem 25.05.2018 entweder auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder auf einem ordnungsgemäßen Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag, welcher die Voraussetzungen des Artikel 28 DSGVO erfüllt.
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Wir behalten uns zudem vor, auf unseren Internetseiten externe Inhalte von Drittanbietern (z.B. You-Tube-Videos, externe Kartendienste, externe Grafiken etc.) einzubinden.
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Sofern Sie diese Drittinhalte auf unseren Internetseiten aufrufen und nutzen, wird Ihre IP-Adresse (ebenfalls ab dem 25.05.2018 auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO) an die Drittanbieter weitergeleitet, damit die von Ihnen abgerufenen Inhalte von dem Drittanbieter an Ihren Browser gesendet werden können. Die Übertragung Ihrer IP-Adresse an diese Drittanbieter ist demnach zwingend erforderlich, um die abgerufenen Inhalte an den Browser Ihres Endgerätes zu senden. Die Verarbeitung Ihrer Daten durch den Anbieter der Drittinhalte unterliegt deren Datenschutzbestimmungen. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung setzen wir keine Tools von Drittanbietern ein, welche sogenannte „Tracking-Mechanismen“ nutzen. „Tracking-Mechanismen“ sind Technologien, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und die Erstellung von Nutzerprofilen ermöglichen.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an andere Dritte erfolgt ansonsten nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (z.B. an Behörden um Cyberangriffe und gegebenenfalls begangene Straftaten aufzuklären oder an Finanzämter um steuerlichen Pflichten nachzukommen oder an Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten) ab dem 25.05.2018 auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO sowie gegebenenfalls an Rechtsanwälte und Steuerberater auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO bzw. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse an der Weitergabe Ihrer Daten an Rechtsanwälte liegt darin, Rechtsansprüche auszuüben, geltend zu machen oder abzuwehren. Unser berechtigtes Interesse an der Weitergabe Ihrer Daten an externe Steuerberater liegt darin, unseren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen zu können.
Die zwingend von uns benötigten Daten sind aus der Eingabemaske im Rahmen des Registrierungs- bzw. Bestellprozesses ersichtlich. Weitere Angaben, welche nicht zu den vorstehenden Zwecken zwingend benötigt werden, können Sie freiwillig tätigen; sie sind von uns bei der Erhebung der Daten im Rahmen des Registrierungs- bzw. Bestellprozesses entsprechend markiert.
Darüber hinaus geben wir Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung die Dritte weiter.
Die zwingend von uns benötigten Daten sind aus der Eingabemaske im Rahmen des Registrierungs- bzw. Bestellprozesses ersichtlich. Weitere Angaben, welche nicht zu den vorstehend beschriebenen Zwecken zwingend benötigt werden, können Sie freiwillig tätigen; sie sind von uns bei der Erhebung der Daten im Rahmen des Registrierungs- bzw. Bestellprozesses entsprechend markiert.
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A. Besondere Inhalte der Datenschutzerklärung
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Einsatz von Cookies:
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Wir setzen auf unserer Webseite sogenannte „Cookies“ ein. Cookies sind kleine Textdateien, die im Rahmen Ihres Besuchs unserer Internetseiten von unserem Webserver an Ihren Browser gesandt und von diesem zeitlich begrenzt auf Ihrem Gerät (z.B. PC, Smartphone, Tablet) zu unterschiedlichen Zwecken gespeichert werden. Nachfolgend informieren wir Sie über den Einsatz von Cookies auf unserer Webseite:
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Für den vollen Funktionsumfang unseres Internetauftritts kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, den Einsatz von Cookies zuzulassen, damit Ihr Gerät während eines Besuchs unseres Internetauftritts beim Wechsel von einer unserer Webseiten zu einer anderen weiterhin identifizieren werden kann (sog. „Session-Cookies“).
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Darüber hinaus behalten wir uns vor, sogenannte „Permanent-Cookies“ einzusetzen, damit Sie unsere Internetseite effektiver nutzen können. Dauerhafte Cookies ermöglichen uns, Ihr Gerät bei einem erneuten Besuch unserer Internetseite wiederzuerkennen und Informationen zu Ihrem letzten Besuch (z.B. Ihre bevorzugte Sprache oder andere Einstellungen) zu speichern. Wir setzen nur dauerhafte Cookies ein, welche spätestens nach 12 Monaten automatisch gelöscht werden.
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Die vorstehend benannten Cookies können gegebenenfalls auch von Drittanbietern von Tools, welche wir auf unserer Webseite insbesondere zu statistischen und analytischen Zwecken nutzen, eingesetzt werden. Wir werden Tools von Drittanbieter nur mit datenschutzfreundlichen Einstellungen einsetzen. Ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung werden wir demnach auf unserer Webseite keine sogenannte „Targeting-Cookies“ einsetzen, welche das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und die Erstellung von Nutzerprofilen ermöglichen. Sofern wir Tools von Drittanbietern einsetzen, informieren wir Sie über den Einsatz, die Funktionsweise sowie über weitere Einzelheiten der jeweiligen Tools unter Punkt 15. dieser Datenschutzerklärung.
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Der Einsatz der vorstehend beschriebenen Cookies erfolgt ab dem 25.05.2018 auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse an dem Einsatz dieser Cookies besteht darin, unseren Kunden und den Nutzern unserer Webseite eine effektivere Nutzung unserer Dienste zu ermöglichen sowie unsere Webseite zu analysieren und zu verbessern.
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Ob Cookies gesetzt und abgerufen werden können, können Sie selber durch die Einstellungen in Ihrem Browser bestimmen. Sie können in Ihrem Browser etwa das Speichern von Cookies insgesamt deaktivieren, es auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so konfigurieren, dass er Sie automatisch benachrichtigt, sobald ein Cookie gesetzt werden soll und Sie um Erlaubnis dazu bittet. Zudem können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies beim Schließen des Browser automatisch gelöscht werden. Schließlich können Sie in Ihrem Browser gegebenenfalls eine Do-Not-Track-Funktion („DNT“) aktivieren, so dass Sie automatisch nicht von einem gegebenenfalls eingesetzten Webanalyse-Tool erfasst werden. Informationen über die Konfiguration Ihrer Browsereinstellungen können Sie der Hilfefunktion Ihres jeweiligen Internetbrowsers entnehmen.
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Transiente Cookies (temporäre Cookies):
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Diese Cookies werden nur für den Zeitraum der Nutzung Ihres Browsers gespeichert. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf die Homepage zurückkehren. Sobald Sie den Browser schließen, werden auch diese Cookies automatisch gelöscht. Ruft der Nutzer die Website erneut auf, so sendet der Browser die in dem Cookie gespeicherte Information an die Website, so dass der Browser identifizierbar ist und z. B. Voreinstellungen oder frühere Aktivitäten des Nutzers auf der Website berücksichtigt werden.
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SSL-Verschlüsselung:
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Unsere Homepage bedient sich einer SSL-Verschlüsselung, wenn es um die Übermittlung personenbezogener Daten unserer Nutzer geht. Diese Verschlüsslung wird zum Beispiel bei Anfragen aktiviert, die Sie an uns über unsere Homepage stellen. Achten Sie bitte darauf, dass die SSL-Verschlüsselung bei entsprechenden Aktivitäten von Ihrer Seite her aktiviert ist.
Die Anzeige in Ihrer Browserzeile wechselt von „http://“ zu „https://“. Über SSL verschlüsselte Daten sind nicht von Dritten lesbar. Übermitteln Sie Ihre vertraulichen Informationen nur bei aktivierter SSL-Verschlüsselung und wenden Sie sich im Zweifel besser per Telefon oder per Post an uns.
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Newsletter:
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An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Anmeldung zum Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Klick auf die in dem Newsletter angegebene E-Mail-Adresse oder durch eine Nachricht an den Verantwortlichen widerrufen und so den Newsletter
abbestellen kann.
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Widerspruch Werbe-E-Mails:
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Im Rahmen der gesetzlichen Impressumspflicht müssen wir unsere Kontaktdaten veröffentlichen. Diese werden von dritten Personen teilweise zur Übersendung nicht erwünschter Werbung und Informationen genutzt. Wir widersprechen hiermit jeglicher von uns nicht ausdrücklich autorisierten Übersendung von Werbematerial aller Art. Wir behalten uns ferner ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die unerwünschte und unverlangte Zusendung von Werbematerial vor. Dies gilt insbesondere für sogenannte Spam-E-Mails, Spam-Briefe und Spam-Faxe. Wir weisen darauf hin, dass die unautorisierte Übermittlung von Werbematerial sowohl wettbewerbsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände berühren kann. Speziell Spam-E-Mails und Spam-Faxe können zu hohen Schadensersatzforderungen unsererseits führen, wenn sie den Praxisbetrieb durch Überfüllung von Postfächern oder Faxgeräten stören.
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Google Maps-Plug-In:
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Unsere Homepage benutzt Google Maps zur Darstellung von Karten und zur Erstellung von Anfahrtsplänen. Google Maps wird von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA betrieben. Durch den Besuch auf der Homepage erhält Google Informationen darüber, dass Sie die entsprechende Seite unseres Webauftrittes aufgerufen haben. Dies erfolgt auch unabhängig davon, ob Sie ein Nutzerkonto bei Google haben oder über dieses eingeloggt sind. Für den Fall, dass Sie während der Nutzung der Homepage über ein Nutzerkonto von Google eingeloggt sind, werden die Daten direkt Ihrem Benutzerkonto zugeordnet. Wenn Sie dies nicht wünschen, so müssen Sie sich vor Nutzung unserer Homepage bei Google ausloggen.
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Inhalte und Dienste von Drittanbietern:
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​Das Angebot auf unserer Homepage erfasst unter Umständen auch Inhalte, Dienste und Leistungen von anderen Anbietern, die unser Angebot ergänzen. Dies geschieht einerseits mit sog. Plug-Ins. Dies sind Software-Erweiterungen oder Zusatzmodule, welche Funktionen
unserer Homepage erweitern. Beispiele für solche Angebote sind Karten von Google-Maps, YouTube-Videos oder Grafikdarstellungen Dritter. Der Aufruf dieser Leistungen von dritter Seite erfordert regelmäßig die Übermittlung Ihrer IP-Adresse. Damit ist es diesen Anbietern möglich, Ihre Nutzer-IP-Adresse wahrzunehmen und diese auch zu speichern. Wir bemühen uns sehr, nur solche Drittanbieter einzubeziehen, die IP-Adressen allein zur Auslieferung der Inhalte nutzen. Wir haben dabei jedoch keinen Einfluss darauf, welcher Drittanbieter gegebenenfalls
die IP-Adresse speichert. Diese Speicherung kann zum Beispiel statistischen Zwecken dienen. Sollten wir von Speicherungsvorgängen durch Drittanbieter Kenntnis erlangen, weisen wir unsere Nutzer unverzüglich auf diese Tatsache in dieser Datenschutzerklärung hin.
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Speicher- und Löschfristen für personenbezogene Daten:
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Entfällt der Verarbeitungszweck für Ihre jeweils benötigten personenbezogenen Daten werden Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten routinemäßig gelöscht bzw. gesperrt, sofern Sie nicht in eine dauerhafte Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Sofern einzelne Daten nach Entfall der Verarbeitungszwecke aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden müssen (z.B. steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsvorschriften), tritt an die Stelle einer Löschung die Sperrung der Daten. Die aufzubewahrenden Daten dürfen dann auf der Rechtsgrundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO ausschließlich für die vorgenannten Zwecke verarbeitet werden.
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Ihre Rechte als Betroffener der Datenverarbeitung:
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Sie haben jederzeit die nachstehend beschriebenen Rechte:
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Recht auf Bestätigung und auf Auskunft über die bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 DSGVO
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Recht auf Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 16 DSGVO
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Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ("Recht auf Vergessenwerden") gemäß Artikel 17 DSGVO
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 18 DSGVO
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Recht auf Datenübertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 20 DSGVO
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Sie haben gemäß Artikel 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
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Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen an die unter Ziffer 2. dieser Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten.
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Widerspruchsrecht:
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Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die ab dem 25.05.2018 aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in diesem Fall nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Sie haben ferner das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
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Widerrufsrecht bei Einwilligungen:
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Sie können uns gegenüber ausdrücklich erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
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Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den Aufsichtsbehörden:
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Sofern Sie der Ansicht sind, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt werden, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde ihres Bundeslandes oder des Bundeslandes unseres Firmensitzes wenden. Betrifft eine Beschwerde ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat, leitet die Aufsichtsbehörde die Beschwerde an die dort zuständige Aufsichtsbehörde weiter.
Die Aufsichtsbehörde unseres Firmensitzes ist folgende:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
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Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung:
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Wir teilen allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 DSGVO mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Wir unterrichten Sie auch über diese Empfänger, wenn Sie dies verlangen.
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Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten sowie Informationen über die Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss sowie über die Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung:
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Wie zuvor bereits beschrieben, erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist daher zu diesem Zwecke vertraglich vorgeschrieben. Zum Teil ist die Angabe von personenbezogenen Daten bei Vertragsabschlüssen (z.B. für Rechnungen) auch aufgrund von steuer- und/oder handelsrechtlichen Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Sofern Sie uns keine personenbezogenen Daten mitteilen, hat dies zur Folge, dass wir keinen Vertrag mit Ihnen abschließen können und/oder Ihre Anfragen nicht beantworten können.Soweit wie Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO verarbeiten, ist die Bereitstellung Ihrer Daten zu diesen Zwecken weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung auf der Grundlage eines berechtigten Interesses können Sie den vorstehenden Informationen an den jeweiligen Stellen entnehmen. Sofern Sie uns keine personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken bereitstellen, kann dies zur Folge haben, dass Sie unsere Webseite nicht bzw. nicht in vollem Umfang nutzen können.
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Hinweise zu Google Analytics:
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Uns ist es wichtig, unsere Internetseiten möglichst optimal auszugestalten und damit für unsere Besucher attraktiv zu machen. Dazu ist es nötig, dass wir wissen, welche Teile unserer Internetseite bei unseren Besuchern ankommen.
Zu diesem Zweck setzen wir auf unserer Internetseite den Webanalysedienst Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“), ein. Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Wir verwenden Google Analytics auf dieser Website unter Aktivierung der IP-Anonymisierung, d.h. Ihre IP-Adresse wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Informationen über die Konfiguration Ihrer Browsereinstellungen können Sie der Hilfefunktion Ihres jeweiligen Internetbrowsers entnehmen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Darüber hinaus können Sie die Erfassung der Daten durch ein Browser-Plugin verhindern. Dieses Plugin setzt ein Opt-Out-Cookie und verhindert so die zukünftige Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google Analytics. Ein Browser-Plugin können Sie unter dem Link http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de herunterladen und installieren.
Sie können die Erfassung durch Google Analytics auch verhindern, indem Sie auf folgenden Link zum „Deaktivieren von Google Analytics“ klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert: Deaktivieren von Google Analytics.
Weitere Informationen über Nutzungsbedingungen und Datenschutz von Google finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw.unter http://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html.
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II. Berufsordnung der Ärztekammer Westfalenlippe
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beschlossen von der Kammerversammlung am 26. November 2011
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Veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 22. März 2012 (MBl. NRW S. 150ff.)
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§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis
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(1) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Krankenhäusern einschließlich konzessionierter Privatkliniken ist an die Niederlassung in einer Praxis (Praxissitz) gebunden, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes zulassen.​
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(2) Ärztinnen und Ärzten ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein. Ärztinnen und Ärzte haben Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten an jedem Ort ihrer Tätigkeiten zu treffen.
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3) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit im Umherziehen ist berufsrechtswidrig. Zum Zwecke der aufsuchenden medizinischen Gesundheitsversorgung kann die Ärztekammer auf Antrag von der Verpflichtung nach Absatz 1 Ausnahmen gestatten, wenn sichergestellt ist, dass die beruflichen Belange nicht beeinträchtigt werden und die Berufsordnung beachtet wird.
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(4) Der Praxissitz ist durch ein Praxisschild kenntlich zu machen. Ärztinnen und Ärzte haben auf ihrem Praxisschild
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den Namen,
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die (Fach-) Arztbezeichnung,
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die Sprechzeiten sowie
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ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 18 a anzugeben.
Ärztinnen und Ärzte, welche nicht unmittelbar patientenbezogen tätig werden, können von der Ankündigung ihres Praxissitzes durch ein Praxisschild absehen, wenn sie dies der Ärztekammer anzeigen.
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(5) Ort und Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeiten am Praxissitz sowie die Aufnahme weiterer Tätigkeiten und jede Veränderung sind Ärztekammer unverzüglich mitzuteilen.
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§ 18 Berufliche Kooperationen
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(1) Ärztinnen und Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften – auch beschränkt auf einzelne Leistungen –, zu Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen. Der Zusammenschluss zur gemeinsamen Ausübung des Arztberufs kann zum erbringen einzelner Leistungen erfolgen, sofern er nicht einer Umgehung des § 31 dient. Eine Umgehung liegt insbesondere vor, wenn sich der Beitrag der Ärztin oder des Arztes auf das erbringen medizinischtechnischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft beschränkt oder der Gewinn ohne Grund in einer Weise verteilt wird, die nicht dem Anteil der von ihnen persönlich erbrachten Leistungen entspricht. Die Anordnung einer Leistung, insbesondere aus den Bereichen der Labormedizin, der Pathologie und der bildgebenden Verfahren, stellt keinen Leistungsanteil im Sinne des Satzes 3 dar. Verträge über die Gründung von Teil-Berufsausübungsgemeinschaften sind der Ärztekammer vorzulegen.
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(2) Ärztinnen und Ärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Arztberuf zulässigen Gesellschaftsformen ausüben, wenn ihre eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist. Bei beruflicher Zusammenarbeit, gleich in welcher Form, ist zu gewährleisten, dass die ärztlichen Berufspflichten eingehalten werden.
(2a) Eine Berufsausübungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten untereinander, mit Ärztegesellschaften oder mit ärztlich geleiteten Medizinischen Versorgungszentren, die den Vorgaben des § 23a Absatz 1, Buchstabe a, b und d entsprechen, oder diese untereinander zur gemeinsamen Berufsausübung. Eine gemeinsame Berufsausübung setzt die auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit selbständiger, freiberuflich tätiger Gesellschafter voraus. Erforderlich ist, dass sich die Gesellschafter in einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern und insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten. Erforderlich ist weiterhin regelmäßig eine Teilnahme aller Gesellschafter der Berufsausübungsgemeinschaft an deren unternehmerischem Risiko, an unternehmerischen Entscheidungen und an dem gemeinschaftlich erwirtschafteten Gewinn.
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(3) Die Zugehörigkeit zu mehreren Berufsausübungsgemeinschaften ist zulässig. Die Berufsausübungsgemeinschaft erfordert einen gemeinsamen Praxissitz. Eine Berufsausübungsgemeinschaft mit mehreren Praxissitzen ist zulässig, wenn an dem jeweiligen Praxissitz verantwortlich ein Mitglied der Berufsausübungsgemeinschaft eine ausreichende Patientenversorgung sicherstellt.
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(4) Bei allen Formen der ärztlichen Kooperation muss die freie Arztwahl gewährleistet bleiben.
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(5) Soweit Vorschriften dieser Berufsordnung Regelungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe [PartGG] vom 25.07.1994 – BGBl. I S. 1744) einschränken, sind sie vorrangig aufgrund von § 1 Abs. 3 PartGG.
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(6) Alle Zusammenschlüsse nach Absatz 1 sowie deren Änderung und Beendigung sind der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen. Sind für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte mehrere Ärztekammern zuständig, so ist jeder von ihnen verpflichtet, die für ihn zuständige Kammer auf alle am Zusammenschluss beteiligten Ärztinnen und Ärzte hinzuweisen.
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§ 18a Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen
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(1) Bei Berufsausübungsgemeinschaften von Ärztinnen und Ärzten sind – unbeschadet des Namens einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer juristischen Person des Privatrechts – die Namen und Arztbezeichnungen aller in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Rechtsform anzukündigen. Bei mehreren Praxissitzen ist jeder Praxissitz gesondert anzukündigen. § 19 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Fortführung des Namens einer/eines nicht mehr berufstätigen, ausgeschiedenen oder verstorbenen Partnerin/Partners ist unzulässig.
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(2) Bei Kooperationen gemäß § 23b muss sich die Ärztin oder der Arzt in ein gemeinsames Praxisschild mit den Kooperationspartnern aufnehmen lassen. Bei Partnerschaften gemäß § 23c darf die Ärztin oder der Arzt, wenn die Angabe ihrer/seiner Berufsbezeichnung vorgesehen ist, nur gestatten, dass die Bezeichnung „Ärztin“ oder „Arzt“ oder eine andere führbare Bezeichnung angegeben wird.
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(3) Zusammenschlüsse zu Organisationsgemeinschaften dürfen angekündigt werden. Die Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund gemäß § 23d kann durch Hinzufügen des Namens des Verbundes angekündigt werden.
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§ 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte
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(1) Die ärztliche Praxis muss persönlich ausgeübt werden. Die Beschäftigung ärztlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Praxis setzt die Leitung der Praxis durch die niedergelassene Ärztin bzw. den niedergelassenen Arzt voraus. Die Beschäftigung ist der Ärztekammer anzuzeigen.
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(2) In Fällen, in denen der Behandlungsauftrag der Patientin oder des Patienten regelmäßig nur von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachgebiete gemeinschaftlich durchgeführt werden kann, darf eine Fachärztin oder ein Facharzt als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber die für sie oder ihn fachgebietsfremde ärztliche Leistung auch durch eine angestellte Fachärztin oder einen angestellten Facharzt des anderen Fachgebiets erbringen.
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(3) Ärztinnen und Ärzte dürfen nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden. Angemessen sind insbesondere Bedingungen, die der beschäftigten Ärztin oder dem beschäftigten Arzt eine angemessene Vergütung gewähren sowie angemessene Zeit zur Fortbildung einräumen und bei der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten eine angemessene Ausgleichszahlung vorsehen.
(4) Über die in der Praxis tätigen angestellten Ärztinnen und Ärzte müssen die Patientinnen und Patienten in geeigneter Weise informiert werden.
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§ 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis
(1) Die Regeln dieser Berufsordnung gelten auch für Ärztinnen und Ärzte, welche ihre ärztliche Tätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausüben.
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(2) Auch in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis darf eine Vergütung für die ärztliche Tätigkeit nicht dahingehend vereinbart werden, dass die Vergütung die ärztliche Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidungen beeinträchtigt.
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§ 23a Ärztegesellschaften
(1) Ärztinnen und Ärzte können auch in der Form der juristischen Person des Privatrechts ärztlich tätig sein. Gesellschafter einer Ärztegesellschaft können nur Ärztinnen oder Ärzte und Angehörige der in § 23b Absatz 1 Satz 1 genannten Berufe sein. Sie müssen in der Gesellschaft beruflich tätig sein. Gewährleistet sein muss zudem, dass
a) die Gesellschaft verantwortlich von einer Ärztin oder einem Arzt geführt wird; Geschäftsführer müssen mehrheitlich Ärztinnen bzw. Ärzte sein,
b) die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte Ärztinnen bzw. Ärzten zustehen,
c) Dritte nicht am Gewinn der Gesellschaft beteiligt sind, d) eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung für jede/jeden in der Gesellschaft tätige Ärztin/tätigen Arzt besteht.
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(2) Der Name der Ärztegesellschaft des Privatrechts darf nur die Namen der in der Gesellschaft tätigen ärztlichen Gesellschafter enthalten. Unbeschadet des Namens der Gesellschaft können die Namen und Arztbezeichnungen aller ärztlichen Gesellschafter und der angestellten Ärztinnen und Ärzte angezeigt werden.
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§ 23b Medizinische Kooperationsgemeinschaft zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe
(1) Ärztinnen und Ärzte können sich auch mit selbstständig tätigen und zur eigenverantwortlichen Berufsausübung befugten Berufsangehörigen anderer akademischer Heilberufe im Gesundheitswesen oder staatlicher Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen sowie anderen Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern und Angehörigen sozialpädagogischer Berufe – auch beschränkt auf einzelne Leistungen – zur kooperativen Berufsausübung zusammenschließen (medizinische Kooperationsgemeinschaft).
Die Kooperation ist in der Form einer Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG oder aufgrund eines schriftlichen Vertrages über die Bildung einer Kooperationsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer juristischen Person des Privatrechts gemäß § 23a gestattet. Ärztinnen und Ärzten ist ein solcher Zusammenschluss im Einzelnen nur mit solchen anderen Berufsangehörigen und in der Weise erlaubt, dass diese in ihrer Verbindung mit der Ärztin oder dem Arzt einen gleichgerichteten oder integrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zweck bei der Heilbehandlung, auch auf dem Gebiet der Prävention und Rehabilitation, durch räumlich nahes und koordiniertes Zusammenwirken aller beteiligten Berufsangehörigen erfüllen können.
Darüber hinaus muss der Kooperationsvertrag gewährleisten, dass
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die eigenverantwortliche und selbstständige Berufsausübung der Ärztin oder des Arztes gewahrt ist;
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die Verantwortungsbereiche der Partner gegenüber den Patientinnen und Patienten getrennt bleiben;
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medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die Ärztin oder der Arzt trifft, sofern nicht die Ärztin oder der Arzt nach ihrem oder seinem Berufsrecht den in der Gemeinschaft selbstständig tätigen Berufsangehörigen eines anderen Fachberufs solche Entscheidungen überlassen darf;
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der Grundsatz der freien Arztwahl gewahrt bleibt;
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die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt zur Unterstützung in seinen diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die in der Gemeinschaft kooperierenden Berufsangehörigen hinzuziehen kann;
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die Einhaltung der berufsrechtlichen Bestimmungen der Ärztinnen und Ärzte, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, das Verbot der berufswidrigen Werbung und die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, von den übrigen Partnerinnen und Partnern beachtet wird;
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sich die medizinische Kooperationsgemeinschaft verpflichtet, im Rechtsverkehr die Namen aller Partnerinnen und Partner und ihre Berufsbezeichnungen anzugeben und – sofern es sich um eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft handelt – den Zusatz „Partnerschaft“ zu führen.
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Die Voraussetzungen der Buchstaben a—f gelten bei der Bildung einer juristischen Person des Privatrechts gemäß § 23a entsprechend. Der Name der juristischen Person muss neben dem Namen einer ärztlichen Gesellschafterin oder eines ärztlichen Gesellschafters die Bezeichnung „Medizinische Kooperationsgemeinschaft“ enthalten. Unbeschadet des Namens sind die Berufsbezeichnungen aller in der Gesellschaft tätigen Berufe anzukündigen.
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(2) Die für die Mitwirkung der Ärztin oder des Arztes zulässige berufliche Zusammensetzung der Kooperation im Einzelnen richtet sich nach dem Gebot des Absatzes 1 Satz 3; es ist erfüllt, wenn Angehörige aus den vorgenannten Berufsgruppen kooperieren, die mit der Ärztin oder dem Arzt entsprechend ihrem oder seinem Fachgebiet einen gemeinschaftlich erreichbaren medizinischen Zweck nach der Art ihrer beruflichen Kompetenz zielbezogen erfüllen können.
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§ 23c Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an sonstigen Partnerschaften
Ärztinnen und Ärzten ist es gestattet, mit Angehörigen anderer Berufe als den in § 23b beschriebenen in allen Rechtsformen zusammenzuarbeiten, wenn sie nicht die Heilkunde am Menschen ausüben.
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§ 23d Praxisverbund
(1) Ärztinnen und Ärzte dürfen, auch ohne sich zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenzuschließen, eine Kooperation verabreden (Praxisverbund), welche auf die Erfüllung eines durch gemeinsame oder gleichgerichtete Maßnahmen bestimmten Versorgungsauftrags oder auf eine andere Form der Zusammenarbeit zur Patientenversorgung, z. B. auf dem Felde der Qualitätssicherung oder Versorgungsbereitschaft, gerichtet ist. Die Teilnahme soll allen dazu bereiten Ärztinnen und Ärzten ermöglicht werden; soll die Möglichkeit zur Teilnahme beschränkt werden, z. B. durch räumliche oder qualitative Kriterien, müssen die dafür maßgeblichen Kriterien für den Versorgungsauftrag notwendig und nicht diskriminierend sein und der Ärztekammer gegenüber offengelegt werden. Ärztinnen und Ärzte in einer zulässigen Kooperation dürfen die medizinisch gebotene oder von der Patientin bzw. dem Patienten gewünschte Überweisung an nicht dem Verbund zugehörige Ärztinnen und Ärzte nicht behindern.
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(2) Die Bedingungen der Kooperation nach Absatz 1 müssen in einem schriftlichen Vertrag niedergelegt werden, der der Ärztekammer vorgelegt werden muss.
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(3) In eine Kooperation nach Absatz 1 können auch Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken und Angehörige anderer Gesundheitsberufe nach § 23b einbezogen werden, wenn die Grundsätze nach § 23b gewahrt sind.
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§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
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(1) Zweck der nachstehenden Vorschriften der Berufsordnung ist die Gewährleistung des Patientenschutzes durch sachgerechte und angemessene Information und die Vermeidung einer dem ärztlichen Selbstverständnis zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufes.
(2) Auf dieser Grundlage sind Ärztinnen und Ärzten sachliche berufsbezogene Informationen gestattet.
(3) Berufswidrige Werbung ist untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzulässig. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
(4) Ärztinnen und Ärzte können:
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nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
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nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
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bis zu drei als solche gekennzeichnete Tätigkeitsschwerpunkte und
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organisatorische Hinweise ankündigen.
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Die nach Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig. Andere Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können. Die Angaben nach Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausgeübt werden.
(5) Besondere Leistungen können angekündigt und müssen mit dem Zusatz „Tätigkeitsschwerpunkt“ gekennzeichnet werden. Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/en seit mindestens 2 Jahren in erheblichem Umfang erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann.
(6) Ärztinnen und Ärzte haben der Ärztekammer auf deren Verlangen die zur Prüfung der Voraussetzungen der Ankündigung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Ärztekammer ist befugt, ergänzende Auskünfte zu verlangen.
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III. Heilmittelwerbegesetz (HWg)
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vom 19.10.1994 in der Fassung vom 19.10.2012
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§ 1
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(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für
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Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes, 1.a. Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktgesetzes,
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andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.
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(2) Andere Mittel im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Gegenstände im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind auch Gegenstände zur Körperpflege im Sinne des § 2 Absatz 6 Nummer 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
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(3) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet.
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(4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Werbung für Gegenstände zur Verhütung von Unfallschäden.
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§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,​
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wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
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wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass
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a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
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3. ​wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen gemacht werden.
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§ 11
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
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(weggefallen)
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mit Angaben oder Darstellungen, die sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern, von im Gesundheitswesen tätigen Personen, von im Bereich der Tiergesundheit tätigen Personen oder anderen Personen, die aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können, beziehen,
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mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt oder durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann,
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(weggefallen)
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mit einer bildlichen Darstellung, die in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise Veränderungen des menschlichen Körpers aufgrund von Krankheiten oder Schädigungen oder die Wirkung eines Arzneimittels im menschlichen Körper oder in Körperteilen verwendet,
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(weggefallen)
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mit Werbeaussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte,
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durch Werbevorträge, mit denen ein Feilbieten oder eine Entgegennahme von Anschriften verbunden ist,
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mit Veröffentlichungen, deren Werbezweck missverständlich oder nicht deutlich erkennbar ist,
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(weggefallen)
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mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgen,
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mit Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten,
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mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist, sofern diese Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten,
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durch die Abgabe von Mustern oder Proben von Arzneimitteln oder durch Gutscheine dafür,
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durch die nicht verlangte Abgabe von Mustern oder Proben von anderen Mitteln oder Gegenständen oder durch Gutscheine dafür.
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Für Medizinprodukte gilt Satz 1 Nr. 7 bis 9, 11 und 12 entsprechend. Ferner darf für die in § 1 Nummer 2 genannten operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe nicht mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden.
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(2) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen nicht mit Angaben geworben werden, die nahelegen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel oder einer anderen Behandlung entspricht oder überlegen ist.
§ 12
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(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt A der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen beziehen. Die Werbung für Arzneimittel darf sich außerdem nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt B dieser Anlage aufgeführten Krankheiten oder Leiden beim Tier beziehen. Abschnitt A Nr. 2 der Anlage findet keine Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte.
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(2) Die Werbung für andere Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände außerhalb der Fachkreise darf sich nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung dieser Krankheiten oder Leiden beziehen. Dies gilt nicht für die Werbung für Verfahren oder Behandlungen in Heilbädern, Kurorten und Kuranstalten.
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Anlage zu § 12
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gem. § 12 nicht beziehen darf
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2599
a. 1. 2. 3. 4. Krankheiten und Leiden beim Menschen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen, bösartige Neubildungen, Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit, krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts.
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IV. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
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vom 03.07.2004
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Neugefasst durch Bek. v. 03.03.2010
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§ 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
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(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
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(2) Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Dabei ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder, wenn sich die geschäftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet, auf ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe abzustellen. Auf die Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds einer aufgrund von geistigen oder körperlichen Gebrechen, Alter oder Leichtgläubigkeit besonders schutzbedürftigen und eindeutig identifizierbaren Gruppe von Verbrauchern ist abzustellen, wenn für den Unternehmer vorhersehbar ist, dass seine geschäftliche Handlung nur diese Gruppe betrifft.
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(3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig.
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§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
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geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
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geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
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den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert;
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bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt;
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bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;
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die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden;
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die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
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über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden;
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Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
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Mitbewerber gezielt behindert;
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einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
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die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geografische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
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den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;
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die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
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Aussagen oder Symbole, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen beziehen;
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die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur;
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die Einhaltung eines Verhaltenskodexes, auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist, oder
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Rechte des Verbrauchers, insbesondere solche aufgrund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen.
(2) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.
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(3) Angaben im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.
(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
(1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsanschauung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.
(2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Absatz 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.
(3) Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben:
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alle wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung in dem dieser und dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang;
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die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt;
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der Endpreis oder in Fällen, in denen ein solcher Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- und Zustellkosten oder in Fällen, in denen diese Kosten nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können;
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Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, soweit sie von Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt abweichen, und
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das Bestehen eines Rechts zum Rücktritt oder Widerruf.
(4) Als wesentlich im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Informationen, die dem Verbraucher aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Verordnungen oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen.
§ 6 Vergleichende Werbung
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(1) Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.
(2) Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich
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sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht;
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nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist,
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im geschäftlichen Verkehr zu einer Gefahr von Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen führt,
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den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt,
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die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder
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eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt.
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
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(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
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bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;
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bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung;
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bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt oder
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bei Werbung mit einer Nachricht, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
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ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
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der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
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der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
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der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
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Kapitel 2 Rechtsfolgen
§ 8 Beseitigung und Unterlassung
(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.
(2) Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so sind der Unterlassungsanspruch und der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet.
(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:
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jedem Mitbewerber;
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rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsgemäßen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;
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qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;
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den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.
(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
(5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle des Anspruchs gemäß § 1 oder § 2 des Unterlassungsklagengesetzes die Unterlassungsansprüche nach dieser Vorschrift. Im Übrigen findet das Unterlassungsklagengesetz keine Anwendung, es sei denn, es liegt ein Fall des § 4a des Unterlassungsklagengesetzes vor.
§ 9 Schadensersatz
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Gegen verantwortliche Personen von periodischen Druckschriften kann der Anspruch auf Schadensersatz nur bei einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung geltend gemacht werden.
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V. Telemediengesetz
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
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den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
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Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
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soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
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das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
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soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
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in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
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bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
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§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
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der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
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die Einwilligung protokolliert wird,
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der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
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der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
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der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
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die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
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der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,
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die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können,
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Daten nach § 15 Abs. 2 nur für Abrechnungszwecke zusammengeführt werden können und
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Nutzungsprofile nach § 15 Abs. 3 nicht mit Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden können.
An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr. 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(5) Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen.
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
(7) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
